Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
(Stand: 01.07.2022)

1Allgemeines

1.1Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.

1.2Für alle zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten diese Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

1.3Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe „wir“ „uns“ bzw. „unsere“ etc. beziehen sie auf die PMM-Oil GmbH.

1.4Mitarbeiter außer der Geschäftsführung der PMM-Oil sind nicht bevollmächtigt, abweichende Individualvereinbarungen zu treffen.

2Angebote und Vertragsabschluss

2.1Alle Angebote der PMM-Oil GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2.2Erstaufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Anschlussvereinbarungen erlangen erst mit schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.

2.3Die PMM-Oil GmbH kann auch nach Vertragsabschluss von diesem zurücktreten, wenn Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vertragspartner durchgeführt oder versucht worden sind und der Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Frist erfolglos aufgefordert wurde, Zug um Zug gegen die Leistung die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten. 

3Unterlagen, Schutzrechte

3.1An Kostenanschlägen, Datenblättern, anderen Unterlagen sowie Produktmustern behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen von uns zugänglich gemacht werden. Angebote, Datenblätter andere Unterlagen und Produktmuster sind auf Verlangen jederzeit und jedenfalls dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

4Preise und Zahlung

4.1Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk und ohne Umsatzwertsteuer. Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.

4.2 Preisangebote gelten soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird jeweils für 30 Tage.

4.3Soweit vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, Zollabfertigungen vorzunehmen und außerhalb des Landes, in dem wir unseren Sitz haben, anfallende Abgaben, Gebühren, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben zu erklären und zu tragen.

4.4Unter Nachweis nicht vorhergesehener und von uns nicht zu vertretender Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstigen Kostenänderungen sind wir berechtigt, vereinbarte Preise entsprechend anzupassen, sofern zwischen Vertragsabschluss und vorhergesehener Lieferung mindestens 4 Monate liegen.

4.5Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen sofern keine Zahlungsfristen vereinbart sind. Die Zahlung der Rechnungen haben ausschließlich auf das  in der Rechnung genannte Konto der PMM-Oil zu erfolgen.
 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe
8% p.a.über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Stellung einer Rechnung gilt ungeachtet des Rechnungsdatums, dass Lieferdatum als Datum für die Fälligkeit.

4.6Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.

4.7Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5Leistungen

5.1Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z. B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstigen Beschaffenheiten der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.

5.2Angaben zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten unserer Produkte beinhalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß §§ 443, 444, 639 BGB, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.

6Lieferung und Lieferzeit

6.1Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Von uns ansonsten in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Form in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd.

6.2Der Beginn der etwaig vereinbarten Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen und administrativen Einzelheiten des Vertrages sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages wird vorbehalten.

6.3Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist die Meldung der Lieferbereitschaft durch uns maßgeblich.

6.4Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.

6.5Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

7Gefahrenübergang

7.1Sofern sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, erfolgen unsere Lieferungen „ab Werk“.

7.2Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung oder Teillieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch für Teillieferungen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden auf ihn über.

7.3Der Liefergegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

8Eigentumsvorbehalt

8.1Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokurrent, die der PMM-Oil aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, werden der PMM-Oil GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt.

8.2Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PMM-Oil GmbH. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Soweit die Ware nach Lieferung nicht mit fremder Ware vermischt wird, geht das Eigentum daran erst dann an den Vertragspartner über, wenn sämtliche Verbindlichkeiten erfüllt sind, welche die PMM-Oil GmbH aus ihren Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Vertragspartner hat.

9Ansprüche wegen Mängeln

9.1Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Ware nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

9.2Der Kunde hat seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen. Jedwede Mängelrüge muss der Kunde uns gegenüber schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erklären, damit uns eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist. Sofern eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist, insbesondere wenn nicht mehr feststellbar ist, ob Fehler auf Lieferung der PMM-Oil GmbH zurückzuführen sind, sind Mängelrügen nicht mehr zulässig. Dies ist generell der Fall, wenn von PMM-Oil GmbH gelieferte Ware mit fremder Ware vermischt wird.

9.3Bei Mängelrügen sind vom Vertragspartner Muster der beanstandeten Ware der PMM-Oil GmbH zu übersenden. Die Probe hat nach den Vorschriften der einschlägigen DIN-Norm zu erfolgen.

9.4Soweit Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Ware bestehen, kann der Vertragspartner Ersatzlieferung beanspruchen. Erst bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Wandlung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurück zu gewähren.

9.5Etwaige Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen. Es gelten insoweit die Anzeigepflichten der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen.

9.6Hat der Kunde zu Unrecht einen Mangel gerügt, so können wir Aufwendungen, die wir im Zusammenhang mit der Mängelrüge gemacht haben, ersetzt verlangen.

10Haftung

10.1Ansprüche auf Ersatz eines Schadens sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf der PMM-Oil GmbH zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der PMM-Oil GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der PMM-Oil GmbH beruhen.

10.2Bei Ansprüchen wegen Mängeln der gelieferten Produkte beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Produkte.

10.3Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

11Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

11.1Der Vertragspartner ist für die Beachtung der anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (insbesondere über Transport, Lagerung, Verwendung und Handhabung der Ware) verantwortlich. Der Kunde muss sich selbst über geltende Registrierungs-, Informations- und Meldepflichten informieren und die Einhaltung die Pflichten insbesondere bei Transport, Lagerung, Verwendung und Handhabung der Ware sicherstellen.

12Datenschutz

12.1Die Parteien sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU- Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Ausführung des Vertrags zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

12.2Die Parteien verarbeiten die erhaltenen personenbezogenen Daten (Namen und Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner) ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und werden diese durch Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) schützen, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind. Die Parteien sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen, sobald deren Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.

13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

13.1Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist.

13.2Erfüllungsort ist Arnstadt, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der PMM-Oil GmbH zuständig ist. Die PMM-Oil GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.